Inklusionsassistenz an Schulen
Unser Angebot der Inklusionsassistenz an Schulen richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Anspruchsgrundlage bilden dabei der § 99 SGB IX in Verbindung mit §§ 75 und 112 SGB IX sowie der § 35a SGB VIII. Da es sich bei der Inklusionsassistenz um eine soziale Einzelfallhilfe handelt, ist die inhaltliche Ausgestaltung ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet. Sie orientiert sich zudem an seinen vorhandenen Ressourcen, der Herkunft und dem jeweiligen Setting der Bildungseinrichtung. Unsere Leistungen umfassen beispielswiese die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen), das physisches zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien, die Anleitung von Sozialkontakten in Kleingruppen oder der Gesamtgruppe.