Südl. Weinstraße

Die GFI in der Südlichen Weinstraße

Unser Standort in Edenkoben in der südlichen Weinstraße wurde im August 2023 eröffnet. Wir bieten hier Leistungen im Bereich der Schulbegleitung/Integrationsassistenz an Schulen und Kitas sowie Leistungen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung an. Zudem sind wir in angrenzenden Städten und Kreisen in der Pfalz aktiv.

So vielfältig wie die Menschen sind, mit denen wir zu tun haben und arbeiten, so unterschiedlich und verschieden müssen auch wir sein. Unser Team besteht daher sowohl aus motivierten Quereinsteigern aus anderen Berufsfeldern mit vielfältigen Vorerfahrungen und Talenten als auch aus fachlich ausgebildetem pädagogischem Personal.

Weinstraße 79, 67480 Edenkoben
0152/27960893

Schulbegleitung/Inegrationsassistenz an Schulen und Kitas

  • Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung.
  • Da es sich bei der Schulbegleitung um eine soziale Einzelfallhilfe handelt, ist die inhaltliche Ausgestaltung ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet.
  • Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen), das physische zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien.

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Kundenstimmen

Für Eltern und Angehörige

Wir stehen Ihnen von Anfang an bei allen Fragen zur Seite und kümmern uns mit voller Hingabe um Ihre Anliegen. Wir beraten Sie falls gewünscht schon bei der Leistungsbeantragung oder bei allen anderen Fragen rund um das Thema Teilhabeassistenz . Sprechen Sie uns gerne an!

Ambulante Hilfen zur Erziehung (HZE)

  • Unser Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung (HZE) ermöglicht den Verbleib des Kindes und Jugendlichen in seinem gewohnten sozialen Bezugssystem.
  • Es kann sich dabei z. B. um Leistungen wie die Erziehungsbeistandschaft oder die sozialpädagogische Familienhilfe handeln. Anspruchsgrundlage bildet der § 31 SGB VIII.
  • Durch dieses Leistungsangebot können bspw. Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt werden. Wir arbeiten stets nach dem Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”.

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Für Leistungsträger, Schulen, Kooperationspartner

Bei unseren Leistungen handeln wir stets nach dem Credo so wenig Unterstützung wie möglich – soviel Hilfe wie nötig! Mit dem Beginn der Inanspruchnahme eine Leistung durch die GFI hat der junge Mensch nunmehr eine weitere Bezugsperson, die maßgeblich Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nimmt. Aus dem systemischen Grundgedanken heraus wird klar, dass die Veränderung eines Lebenssystems die Veränderung in allen anderen Systemen zur Folge hat. Uns sind daher eine gute Kooperation und Zusammenarbeit nicht nur wichtig, sondern diese sind entscheidend für das Gelingen der Maßnahme und die angestrebten Ziele.

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Sie haben Fragen? Wunderbar. Denn gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Austausch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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Suzanne Mack
Fachbereichsleitung Schulbegleitung SÜW

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