Unser Angebot

Unsere Leistungen

Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien sowie an Menschen mit Behinderung mit verschiedenen Unterstützungsbedarfen in Nordrhein-Wesfalen, Hessen und Baden-Württemberg. 

Schulbegleitung und Kitassistenz

Unser Angebot der Schulbegleitung und Kitassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung.

Die inhaltliche Ausgestaltung ist ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet. 

Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen) oder das physische zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien.

Ambulante Hilfen zur Erziehung (HZE)

Unser Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung (HZE) ermöglicht den Verbleib des Kindes und Jugendlichen in seinem gewohnten sozialen Bezugssystem.

Es kann sich dabei z. B. um Leistungen wie die Erziehungsbeistandschaft oder die sozialpädagogische Familienhilfe handeln. Anspruchsgrundlage bildet der § 31 SGB VIII.

Durch dieses Leistungsangebot können bspw. Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt werden. Wir arbeiten stets nach dem Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”. 

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Kolleginnen und Kollegen

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Begleitete Kinder und Familien

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Standorte

Für Eltern und Angehörige

Wir stehen Ihnen von Anfang an bei allen Fragen zur Seite und kümmern uns mit voller Hingabe um Ihre Anliegen. Wir beraten Sie falls gewünscht schon bei der Leistungsbeantragung oder bei allen anderen Fragen rund um das Thema Inklusionsassistenz. Sprechen Sie uns gerne an!

Assistenzleistungen im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung

Wir erbringen Assistenzleistungen im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung nach § 78 SGB IX.

Leistungsberechtigt sind Menschen im Sinne des § 99 SGB IX, die in einer eigenen Wohnung, allein oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften leben und zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages Assistenz bedürfen.

Diese Assistenz umfasst insbesondere Tätigkeiten, die als allgemeine Erledigungen des Alltags bezeichnet werden können. 

Für Leistungsträger, Schulen, Kooperationspartner

Bei unseren Leistungen handeln wir stets nach dem Credo so wenig Unterstützung wie möglich – soviel Hilfe wie nötig! Mit dem Beginn der Inanspruchnahme eine Leistung durch die GFI hat der junge Mensch nunmehr eine weitere Bezugsperson, die maßgeblich Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nimmt. Aus dem systemischen Grundgedanken heraus wird klar, dass die Veränderung eines Lebenssystems die Veränderung in allen anderen Systemen zur Folge hat. Uns sind daher eine gute Kooperation und Zusammenarbeit nicht nur wichtig, sondern diese sind entscheidend für das Gelingen der Maßnahme und die angestrebten Ziele.

Familienentlastende Dienste (FED)

Unser Angebot des Familienentlastenden Dienstes (FED) richtet sich an Familien mit Kindern mit Behinderung. Anspruchsgrundlage bildet dabei die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Mit unserem Familienentlastenden Dienst schaffen wir Freiräume für Eltern, wenn diese auch einmal Zeit für sich brauchen oder wenn diese, z. B. durch Krankheit, kurzfristig in der Betreuung ausfallen.

Wir übernehmen stundenweise die Betreuung des Kindes zu Hause, im Sozialraum oder in unseren Räumlichkeiten. 

Unsere Einrichtungen

Wir bieten unsere Leistungen an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg für Sie an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

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