Unser Angebot

Unsere Leistungen

Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien sowie an Menschen mit Behinderung mit verschiedenen Unterstützungsbedarfen in Nordrhein-Wesfalen, Hessen und Baden-Württemberg. 

Schulbegleitung und Kitassistenz

Unser Angebot der Schulbegleitung und Kitassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung.

Die inhaltliche Ausgestaltung ist ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet. 

Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen) oder das physische zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien.

Ambulante Hilfen zur Erziehung (HZE)

Unser Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung (HZE) ermöglicht den Verbleib des Kindes und Jugendlichen in seinem gewohnten sozialen Bezugssystem.

Es kann sich dabei z. B. um Leistungen wie die Erziehungsbeistandschaft oder die sozialpädagogische Familienhilfe handeln. Anspruchsgrundlage bildet der § 31 SGB VIII.

Durch dieses Leistungsangebot können bspw. Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt werden. Wir arbeiten stets nach dem Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”. 

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Kolleginnen und Kollegen

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Begleitete Kinder und Familien

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Standorte

Assistenzleistungen im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung

Wir erbringen Assistenzleistungen im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung nach § 78 SGB IX.

Leistungsberechtigt sind Menschen im Sinne des § 99 SGB IX, die in einer eigenen Wohnung, allein oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften leben und zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages Assistenz bedürfen.

Diese Assistenz umfasst insbesondere Tätigkeiten, die als allgemeine Erledigungen des Alltags bezeichnet werden können. 

Familienentlastende Dienste (FED)

Unser Angebot des Familienentlastenden Dienstes (FED) richtet sich an Familien mit Kindern mit Behinderung. Anspruchsgrundlage bildet dabei die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Mit unserem Familienentlastenden Dienst schaffen wir Freiräume für Eltern, wenn diese auch einmal Zeit für sich brauchen oder wenn diese, z. B. durch Krankheit, kurzfristig in der Betreuung ausfallen.

Wir übernehmen stundenweise die Betreuung des Kindes zu Hause, im Sozialraum oder in unseren Räumlichkeiten. 

Unsere Einrichtungen

Wir bieten unsere Leistungen an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg für Sie an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

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