Karlsruhe

Die GFI in Baden

Unser Standort in Karslruhe wurde im Jahr 2021 gegründet. Leidenschaftlich und engagiert bieten wir hier vielfältige Leistungen im Bereich der Schulbegleitung an Schulen und der Kitabegleitung an Kitas an. Unser Angebot umfasst zudem Leistungen aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung, wie bspw. die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Erziehungsbeistandschaft.

So vielfältig wie die Menschen sind, mit denen wir zu tun haben und arbeiten, so unterschiedlich und verschieden müssen auch wir sein. Unser Team besteht daher sowohl aus motivierten Quereinsteigern aus anderen Berufsfeldern mit vielfältigen Vorerfahrungen und Talenten als auch aus fachlich ausgebildetem pädagogischem Personal.

Hirschstraße 12-14, 76133 Karlsruhe
0721/61930339

Schul- und Kitabegleitung

  • Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung.
  • Da es sich bei der Schulbegleitung um eine soziale Einzelfallhilfe handelt, ist die inhaltliche Ausgestaltung ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet.
  • Unsere Leistungen umfassen beispielsweise die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen), das physische zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien.

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Kundenstimmen

Für Eltern und Angehörige

Wir stehen Ihnen von Anfang an bei allen Fragen zur Seite und kümmern uns mit voller Hingabe um Ihre Anliegen. Wir beraten Sie falls gewünscht schon bei der Leistungsbeantragung oder bei allen anderen Fragen rund um das Thema Inklusionsassistenz. Sprechen Sie uns gerne an!

Ambulante Hilfen zur Erziehung (HZE)

  • Unser Angebot der ambulanten Hilfen zur Erziehung (HZE) ermöglicht den Verbleib des Kindes und Jugendlichen in seinem gewohnten sozialen Bezugssystem.
  • Es kann sich dabei z. B. um Leistungen wie die Erziehungsbeistandschaft oder die sozialpädagogische Familienhilfe handeln. Anspruchsgrundlage bildet der § 31 SGB VIII.
  • Durch dieses Leistungsangebot können bspw. Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt werden. Wir arbeiten stets nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“.

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Für Leistungsträger, Schulen, Kooperationspartner

Bei unseren Leistungen handeln wir stets nach dem Credo so wenig Unterstützung wie möglich – soviel Hilfe wie nötig! Mit dem Beginn der Inanspruchnahme eine Leistung durch die GFI hat der junge Mensch nunmehr eine weitere Bezugsperson, die maßgeblich Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nimmt. Aus dem systemischen Grundgedanken heraus wird klar, dass die Veränderung eines Lebenssystems die Veränderung in allen anderen Systemen zur Folge hat. Uns sind daher eine gute Kooperation und Zusammenarbeit nicht nur wichtig, sondern diese sind entscheidend für das Gelingen der Maßnahme und die angestrebten Ziele.

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Sie haben Fragen? Wunderbar. Denn gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Austausch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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Fabienne Priess

Standortleitung Karlsruhe

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