Nach der Pressekonferenz am 06. Januar, auf der Schulministerin Gebauer die NRW spezifischen Einschränkungen erläutert hat, steht es fest: Grundschulen, weiterführende Schulen und Förderschulen werden auch weiterhin auf Präsenzunterricht verzichten.
Stattdessen wird ab dem 11.01.21 spätestens jedoch ab dem 13.01.2021 Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen angeboten. Für Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 6 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, an einem Notbetreuungsangebot teilzunehmen. An Förderschulen soll diese Regelung auch für ältere Kinder gelten.
Es liegt auf der Hand, dass Lernen auf Distanz, welches mit Videocalls, Hausaufgaben per Chat oder Besprechungen per Telefon verbunden ist, für Kinder mit Behinderung eine besondere Herausforderung darstellt. Das alles klappt nur mit intensiver elterlicher Unterstützung.
Wir unterstützen die von uns begleiteten Kinder auch während dieser Zeit. So begleiten unsere Mitarbeiter bspw. täglich im häuslichen Umfeld der Eltern oder unterstützen bei der Notbetreuung in der Schule.
Haben Sie Fragen hierzu? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne!